FAQ - Häufige Fragen
Gern beantworten wir Ihre Fragen. Antworten zu besonders häufig gestellten Fragen finden Sie hier:
Ja, allerdings müssen Sie nach dem Parken auf ein öffentliches Verkehrsmittel umsteigen, sodass das Ticket als Nachweis gilt.
Nein. Auf keiner unserer Parkanlagen ist es möglich, einen Stellplatz zu reservieren. Bitte informieren Sie sich unter Parken, Anlagen, Park and Ride über die Auslastung der jeweiligen Anlage.
Nicht anfahrbar für Diesel mit Abgasnorm Euro 4/IV (und schlechter) sind P+R Innsbrucker Ring und P+R Heimeranplatz, alle anderen P+R Anlagen sind ohne Benutzung der Umweltzone anfahrbar. Weitere Informationen zur Umweltzone finden Sie hier: https://stadt.muenchen.de/infos/umweltzone-muenchen.html
Ja. Bau und Unterhalt von P+R Anlagen werden öffentlich gefördert, um die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) angenehmer zu gestalten. Daher stehen sie grundsätzlich nur Fahrgästen des ÖPNV zur Verfügung.
Bitte bewahren Sie Ihre Fahrkarte auf, um bei etwaigen Kontrollen nachweisen zu können, dass Sie auf S- oder U-Bahn, Bus oder Tram umgestiegen sind.
Ausnahmen gibt es für vier unserer P+R Anlagen: In Fröttmaning dürfen auch Nicht-ÖPNV Nutzer*innen, z.B. Besucher*innen der Allianz-Arena sowie Busreisende und Abholende parken. In der Messestadt Ost können auch Messebesucher*innen parken, in der P+R Anlage Olympiazentrum auch Veranstaltungsbesucher*innen. Dasselbe gilt für die P+R Tiefgarage Heimeranplatz. Allerdings gelten für nicht ÖPNV Nutzer*innen andere Parkentgelte (Standardtarif).
An den P+R Anlagen Michaelibad, Studentenstadt und Lochhausen Nord dürfen Autofahrer*innen auch parken, um danach auf ihr Fahrrad umzusteigen. Die Park and Bike Nutzung ist über die Einstellbedingungen vor Ort geregelt und an dem Fahrrad-Symbol an der Zufahrt erkennbar.
Hierbei handelt es sich um ein Pilotprojekt. Für Tipps und Anregungen Park and Bike an weiteren Anlagen einzuführen, können Sie uns gerne anrufen oder über das Kontaktformular schreiben.
Die Höchstparkdauer beträgt auf unseren P+R Anlagen grundsätzlich 24 Stunden. Dies gilt auch für die Inhaber*innen von Zeitparkkarten. Die 24 Stunden beginnen ab der Einfahrt.
Auf die Sonderregelung zum Nachtparken in den P+R Anlagen Fürstenried West, Innsbrucker Ring und Mangfallplatz wird hingewiesen – Parken nur mit Sondererlaubnis zwischen 03:00 und 04:00 Uhr.
Längeres Parken als 24 Stunden ist lediglich in den P+R Anlagen in Fröttmaning, Messestadt Ost, Daglfing, Freiham und Grafing Bahnhof gestattet (siehe nächste Frage).
Bei Überschreitung dieser Höchstparkdauer wird gemäß unserer Einstellbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 40,00 EUR für jeden weiteren begonnen Tag fällig.
Flugreisenden empfehlen wir, sich über die Parkmöglichkeiten am Flughafen oder im Umfeld zu informieren. Auch die P+R Anlagen Hallbergmoos, Neufahrn, Eching und Unterföhring werden von uns regelmäßig überprüft.
Zur Reduzierung der Zweckentfremdung durch Anwohner und Dauerparker ist an den P+R Anlagen Fürstenried West, Mangfallplatz und Innsbrucker Ring das Parken zwischen 03:00 Uhr und 04:00 Uhr nur mit Sondererlaubnis gestattet.
Dies ist in den P+R-Anlagen Messestadt Ost, Fröttmaning, Daglfing, Freiham und Grafing Bahnhof möglich - und zwar zu besonders günstigen Konditionen:
Im Parkhaus Messestadt Ost kostet das Parken im P+R Tarif (ÖPNV Nutzer*innen) am ersten Tag 1,50 EUR, jeder weitere Tag kostet 4,00 EUR. Der Standardtarif (z.B. Besucher*innen Messe) beträgt am ersten Tag 17,00 EUR (Fachmesse) bzw. 14,00 EUR (Besuchermesse) und jeder weitere Tag 14,00 EUR.
Im Parkhaus Fröttmaning kostet das Parken im P+R Tarif (ÖPNV Nutzer*innen) am ersten Tag 1,50 EUR, jeder weitere Tag kostet 4,00 EUR. Der Standardtarif (z.B. Besucher*innen Arena) beträgt am ersten Tag 10,00 EUR und jeder weitere Tag 4,00 EUR.
Auf den Parkplätzen Daglfing und Freiham kostet das Parken am ersten Tag 1,50 EUR, jeder weitere Tag kostet 2,00 EUR.
Auf dem Langzeitparkplatz Grafing Bahnhof kostet das Parken am ersten Tag 1,00 EUR, jeder weitere Tag kostet 2,00 EUR.
Bitte beachten Sie: Die Verwendung einer Zeitparkkarte ist bei längerem Parken nicht möglich.
(betrifft derzeit P+R Anlagen Fröttmaning, Messestadt Ost, Olympiazentrum und Heimeranplatz)
Grundsätzlich ist die Nutzung von P+R Anlagen den ÖPNV-Nutzern*innen vorbehalten (P+R Tarif). In den genannten P+R Anlagen dürfen jedoch auch Nicht-ÖPNV-Nutzer*innen, (z.B. Besucher*innen Arena, Messe, Riem Arcaden, Olympiapark) mit Einzelticket zu einem höheren Standardtarif parken. Information zu den Kosten bei der jeweiligen P+R Anlage.
Autofahrer*innen, die von dort aus auf den ÖPNV umsteigen, bezahlen deutlich weniger, da Bau und Unterhalt von P+R Parkplätzen öffentlich gefördert werden, um die Nutzung des ÖPNV angenehmer zu gestalten. Wir überprüfen regelmäßig, ob die Nutzer*innen dieser P+R Anlage den korrekten Parktarif gewählt haben.
Ja. Unsere P+R Parkkarten gelten generell für alle P+R Anlagen derselben Preisstufe sowie auf Anlagen der niedrigeren Preisstufen. Bsp.: mit einer P+R Monatskarte der Preisstufe 1 können Sie alle P+R Anlagen dieser Preisstufe nutzen. Zudem können Sie alle P+R Stellplätze der niedrigeren Preisstufe Region nutzen. Eine Übersicht unserer Anlagen mit Angabe der Preisstufe finden Sie hier.
Achtung: Bitte beachten Sie die unterschiedlichen P+R Zehnerkarten bei unbeschrankten (Zehnerkarte ist anlagenübergreifend nutzbar) und beschrankten Anlagen (hier ist die Zehnerkarte anlagebezogen).
Wenn Sie lediglich kurzzeitig auf der P+R Anlage halten, um einen Fahrgast von der U-Bahn oder S-Bahn abzuholen, und in Sichtweite Ihres Autos verbleiben, müssen Sie kein Parkentgelt bezahlen.
Ja. Allerdings ist das Parkentgelt für Messebesucher*innen höher als für Umsteiger*innen auf den ÖPNV. Das Tagesticket kostet 14,00 EUR (Publikumsmesse) bzw. 17,00 EUR (Fachmesse). Wir überprüfen regelmäßig, ob Messebesucher auch den korrekten Parktarif gewählt haben.
Das Tagesticket für Olympiapark-/Veranstaltungsbesucher kostet bis zu 2 Stunden: 5,00 EUR, jede weitere Stunde: 2,00 EUR, Tagesmaximum: 20,00 EUR.
Auf unbeschrankten P+R Anlagen im Stadtgebiet München stehen moderne Parkscheinautomaten, die eine Münzwechsel- und Girokartenzahlfunktion anbieten.
Darüber hinaus sind an den Bahnhofskiosken vor Ort Monats- und Zehnerkarten erhältlich, die das Parken nicht nur deutlich günstiger gestalten, sondern auch das Bereithalten von Kleingeld und den Gang zum Parkscheinautomaten ersparen.
Auf allen P+R Parkeinrichtungen ohne Schranken im Stadtgebiet München stehen Parkscheinautomaten mit Münzwechsel- und Girokartenzahlfunktion.
Auf unseren Anlagen mit Schranken akzeptieren die Kassenautomaten Münzen und Scheine. Im Parkhaus Messestadt Ost, Heimeranplatz, Moosach, Fröttmaning, Studentenstadt und Olympiazentrum sowie auf dem CityParkplätz Münchner Freiheit ist die Zahlung mit Girocard und Kreditkarten möglich.
Kann ich mein P+R Parkticket auch mit meinem Smartphone lösen?
Ja, Auf unseren unbeschrankten P+R Anlagen bieten wir Ihnen an, Ihr Parkticket auch online per App über unseren Kooperationspartner EasyPark zu erwerben – bargeldlos, einfach und bequem mit Ihrem Handy ohne Gang zum Automaten oder Kiosk.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wir stellen an fast allen unseren Parkeinrichtungen Stellplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Details dazu finden Sie auf der Anlagen Einzelansicht.
Diese ausgeschilderten Stellplätze liegen möglichst nahe dem Eingang und verfügen über eine Breite von mindestens drei Metern.
Bitte beachten Sie: Behindertenstellplätze sind für dauernd stark gehbehinderte Personen vorgesehen. Bitte weisen Sie Ihre Parkberechtigung durch den amtlichen Ausweis nach und legen Sie ihn gut lesbar im Fahrzeug aus.
Für Frauen halten wir spezielle Parkmöglichkeiten bereit: In allen Parkhäusern und Tiefgaragen haben wir Frauenstellplätze ausgewiesen, die am Boden und an den Wänden klar gekennzeichnet sind (Ausnahme: Kieferngarten). Die Frauenstellplätze befinden sich nahe dem Ein- und Ausgang, wo sich auch die gut einsehbaren Kassenautomaten befinden.
Ferner verfügen auch einige P+R Parkplätze über gut platzierte Frauenstellplätze: Aubing, Daglfing, Freiham, Großhadern (Klinikum), Lochhausen Nord, Studentenstadt und Trudering Nord.
Bei unseren Familienstellplätze handelt es sich um überbreite Stellplätze, an denen die Türen eines dort geparkten Pkws weit geöffnet werden können. Dies erleichtert den Zugang zu Kindersitzen sowie das Ein- und Ausladen von Kinderwagen und großen Taschen.
Familienstellplätze gibt es auf den Parkanlagen Fröttmaning, Klinikum Großhadern, Mangfallplatz, Moosach, Innsbrucker Ring, Oberwiesenfeld und Heimeranplatz.
Ihre Sicherheit ist uns wichtig, deshalb verfügen alle Parkbauten sowie die Parkplätze Aubing, Lochhausen Nord und Daglfing über ein Videokontrollsystem sowie über Servicerufstellen. Beide Systeme sind an die P+R-Leitstelle angeschlossen, die rund um die Uhr besetzt ist.
Ausreichend beleuchtete und gut einsehbare Parkplätze erhöhen die Sicherheit - nicht nur in den Abend- und Nachtstunden.
Dennoch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Parken gemäß unserer Einstellbedingungen auf eigene Gefahr erfolgt.
Alle P+R Anlagen, mit Ausnahme der P+R Anlagen Heimeranplatz und Innsbrucker Ring, liegen außerhalb der Umweltzone der Stadt München und können deshalb ohne Umweltplakette angefahren werden.
Die Cityparkeinrichtungen Siegenburger Straße und Maria Einsiedel befinden sich außerhalb der Umweltzone. Der Cityparkplatz Münchner Freiheit liegt innerhalb der Umweltzone. Hier muss Ihr Fahrzeug über eine Umweltplakette verfügen.
Bei den so bezeichneten Parkplätzen handelt es sich um P+R Anlagen, die nur vorübergehend hergestellt wurden, bis an dieser Stelle oder in der Nähe eine vollständig ausgebaute P+R Anlage errichtet wird. Sie entsprechen deshalb nicht in allen Punkten dem Standard, den wir sonst anbieten (z.B. keine befestigten Stellplätze).
Sie beträgt im Allgemeinen 2,10 Meter. Ausnahmen bilden das Parkhaus Kieferngarten (1,90 Meter), Olympiazentrum (2,00 Meter) und die Tiefgarage am Westfriedhof (2,05 Meter).
Die P+R Park & Ride GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.