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Anwohnergaragen

Seit dem Jahr 2005 betreiben wir im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München Parkeinrichtungen für Anwohnerinnen und Anwohner zum dauerhaften Abstellen von Pkw.

Wir beraten und betreuen Mietinteressenten und schließen die Mietverträge ab. Die Parkeinrichtungen erfreuen sich großer Beliebtheit. Für alle Quartiersgaragen führen wir Interessenten-Wartelisten. Bitte beachten Sie die Verfügbarkeit bei den einzelnen Anlagen.

Vergabekriterien: Gemäß den Vorgaben der Landeshauptstadt München sind die Personen berechtigt einen Stellplatz anzumieten, die im Umkreis von max. 400 Metern um die jeweilige Anlage ihren Erst- oder Zweitwohnsitz haben. Allein das Eigentum an einer Wohnung oder an einem Haus reicht dafür nicht aus, der Eigentümer muss also selbst Anwohner sein. Ein Vorrecht zur Anmietung haben Anwohnerinnen und Anwohner, für deren Wohnung beim Bau ein sog. Stellplatzablöseverfahren nach Art. 47 der Bayerischen Bauordnung durchgeführt wurde. Dies bedeutet, dass vom Bauherrn ein Geldbetrag an die LH München bezahlt wurde, anstatt die sonst erforderlichen Pkw-Stellplätze selbst zu errichten. Aus diesen Geldern wird u.a. der Bau von Anwohnergaragen finanziert.
Vorrang genießen auch Personen, die ein reines Batterieelektrofahrzeug parken möchten. Hierfür kann nach Verfügbarkeit ein Sonderstellplatz mit Lademöglichkeit angemietet werden (derzeit: Anwohnergaragen Josephsplatz, Kellerstraße, Ruppertstraße und Postwiese).

Informationen zum Datenschutz für Stellplatzmieterinnen und -mieter in Anwohnergaragen.