Antworten zu besonders häufig gestellten Fragen finden Sie hier:
- Kann ich Ihnen ein Schrottfahrrad melden, damit Sie es abholen?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht auf einzelne Hinweise reagieren können. Innerhalb eines Jahres bestreifen unsere Teams innerhalb des Mittleren Rings alle Straßen und Gehwege nach einer genau festgelegten Einsatzplanung, die sich an verschiedenen Gesichtspunkten wie z.B. der Zahl der abzuholenden Räder und der optimalen Routenführung orientiert. So wollen wir auch vermeiden, dass wir in dem doch recht großen Gebiet unstrukturiert hin- und herfahren. Das wäre unwirtschaftlich und würde zu deutlich mehr Pkw-Kilometern in dem Gebiet führen.
- Wo finde ich die Stadtratsbeschlüsse über die Beseitigung der Fahrräder?
Der Stadtrat der LHM hat am 04.10.2016 beschlossen, die P+R Park & Ride GmbH mit der Entfernung von Schrotträdern und aufgegebenen Fahrrädern zu beauftragen. Den Beschluss finden Sie hier. (externer Link)
Am 21.05.2019 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossen "Radlramadama" fortzuführen und auf alle Gehwege einschließlich des sog. Straßenbegleitgrüns innerhalb des Mittleren Rings auszuweiten.
Den Stadtratsbeschluss finden Sie hier (externer Link)
- Wird die Polizei über die entfernten Fahrräder informiert?
Ja, die Polizei wird über jede Entfernungsaktion im Vorfeld und im Nachgang über die entfernten Räder informiert. So kann schnell festgestellt werden, ob bei der Polizei als vermisst gemeldete Räder gestohlen oder von uns entfernt wurden. - Was geschieht mit den Rädern nach Ablauf der Lagerfrist?
In Abstimmung mit der Landeshauptstadt München werden die Fahrräder vorrangig gemeinnützigen Organisationen bzw. für soziale Projekte zur Verfügung gestellt, um die Fahrräder zu ertüchtigen und wieder zu verwenden. Die Abgabe erfolgt kostenfrei. Wenn Sie unter den Adressatenkreis fallen und Fahrräder abnehmen möchten, können Sie sich gerne für weitere Informationen mit uns in Verbindung setzen. - Wie laufen die Fahrradaktionen ab und wo finden sie statt?
vgl. hierzu die Rubrik „Wie und Wo“ - Welche Fahrräder werden entfernt?
vgl. hierzu die Rubrik „Was“
Bitte beachten Sie:
Wir entfernen ausschließlich Fahrräder. Andere (Schrott-)Fahrzeuge und sonstige Gegenstände / Müll werden nicht von uns entfernt. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die hierfür zuständigen Stellen.
- Warum werden Fahrradentfernungen durchgeführt?
vgl. hierzu die Rubrik „Warum“ - Werden die Maßnahmen evaluiert?
Ja, das wurde im Stadtratsbeschluss vom 04.10.2016 festgelegt. Die Ergebnisse der Evaluation finden Sie im Stadtratsbeschluss vom 21.05.2019. - Warum dürfen die Räder entfernt werden?
Ausführliche Informationen hierzu sind in der Broschüre „Mit dem Rad zum Bahnhof“ enthalten, die vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren herausgegeben wird (vgl. Kapitel 4.2 und im Anhang Seiten 32 f.). Die Broschüre zum Download finden Sie hier. (externer Link) - Was passiert bei verkehrsgefährdend abgestellten Fahrrädern und an welche Stelle kann ich mich wenden?
Um alle Fahrräder, egal in welchem Zustand, die verkehrsbehindernd auf öffentlichem Grund und insbesondere in Kreuzungsbereichen abgestellt sind und andere Verkehrsteilnehmer/-innen gefährden, kümmert sich das Baureferat der Landeshauptstadt München im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Diese Räder werden vom Baureferat versetzt und vor Ort belassen. Bei Fragen und Meldungen hierzu wenden Sie sich bitte an das Baureferat. Kontaktdaten und weitere Informationen auf muenchen.de [externer Link].
Die Entfernung der Schrott- und aufgegebenen Fahrrädern erfolgt hiervon unabhängig im Rahmen von Radlramadama nach dem festgelegten Turnus.