Radlramadama
Fahrrad verloren?
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Im Stadtgebiet München gibt es an über 1.800 Standorten rund 35.000 öffentliche Fahrradständer. Leider werden viele Stellplätze durch Schrotträder und andere nicht mehr genutzte Fahrräder belegt. Zusätzlich stehen viele nicht mehr genutzte Fahrräder aber auch auf Gehwegen, auf Grünstreifen und an Bäume angelehnt.
Aus diesem Grund führte das Baureferat der Landeshauptstadt München bereits seit vielen Jahren regelmäßig im Herbst stadtweit Schrottradaktionen durch, bei denen die öffentlichen Fahrradständer und Abstellanlagen von Schrotträdern und -teilen befreit wurden.
Es hat sich aber gezeigt, dass diese Maßnahmen gerade im Hinblick auf die erfreulich anhaltende Zunahme des Radverkehrs nicht mehr ausreichend sind. So blockieren auch viele nicht mehr genutzte Räder – ohne bereits Schrottrad zu sein - die Abstellplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen. Im Stadtgebiet München sind dies bis zu 15 % der abgestellten Fahrräder.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat deshalb am 04.10.2016 beschlossen, die P+R Park & Ride GmbH mit der Entfernung auch dieser Fahrräder zu beauftragen.
Den Stadtratsbeschluss finden Sie hier.
Nach einer mehrjährigen erfolgreichen Testphase hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München am 21.05.2019 beschlossen, "Radlramadama" fortzuführen und auf alle Gehwege einschließlich des sog. Straßenbegleitgrüns innerhalb des Mittleren Rings auszuweiten.
Den Stadtratsbeschluss finden Sie hier.
Die Fahrradaktionen dienen der Attraktivität der Abstellanlagen und sollen sicherstellen, dass die zur Verfügung gestellten Kapazitäten sinnvoll genutzt und Gehwege nicht durch Schrotträder oder nicht mehr genutzte Fahrräder vollgestellt werden. Genügend Radlständer und ein gepflegtes Erscheinungsbild der Fahrradabstellplätze tragen dabei zur weiteren Förderung des Radverkehrs bei und entlasten so auch die Innenstadt vor vermeidbarem Pkw-Verkehr.
Wir entfernen ausschließlich Fahrräder. Dies sind offensichtlich gebrauchsuntaugliche Fahrräder (Schrotträder) sowie Fahrräder, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild erkennbar und nachweislich über einen längeren Zeitraum in der Anlage abgestellt sind (aufgegebene Fahrräder). Bei diesen Fahrrädern ist davon auszugehen, dass sie nicht mehr genutzt werden und das Eigentum aufgegeben wurde.
Indizien hierfür sind u.a. Reifenschäden bzw. Reifen ohne Luft; verrostete/vermooste Kette (kein glänzendes Kettenritzel); Fahrrad verstaubt an Sattel und Griffen bzw. Spinnweben an Stellen, die bei Gebrauch reißen würden; Beschädigungen, z.B. aufgeschlitzter Sattel, Felgen verbogen („Achter“), Kettenkasten gebrochen, Schutzbleche verbogen usw.; fehlende Bauteile, z.B. Sattel, Lenker, Pedale, Felgen (Rad) usw.; vermüllter Transportkorb bzw. veraltete/vergilbte Werbeflyer am Gepäckträger.
„Fahrradwracks“, also nur noch einzelne Restteile von Fahrrädern, werden natürlich auch von uns im Rahmen der Aktionen entfernt und gleich als Abfall entsorgt.
Für das „Wo“ und „wie oft“ wir tätig sind, hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München klare Festlegungen getroffen:
Gehwege und Grünstreifen (Straßenbegleitgrün) innerhalb Mittlerer Ring
Das gesamte Gebiet wird innerhalb eines Jahres einmal abgegangen. Dafür haben wir das gesamte Gebiet innerhalb des Mittleren Rings in mehr als 600 Abschnitte eingeteilt und werden diese kontinuierlich "abarbeiten". Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir deshalb nicht auf einzelne Hinweise reagieren können.
Fahrradabstellanlagen
Die Örtlichkeiten und der Turnus sind in drei Kategorien eingeteilt:
- Kategorie I – Brennpunkte
In diese Kategorie fallen alle zentralen Fahrradabstellanlagen mit hohem ÖPNV-Bezug (Knotenpunkte) sowie größere Anlagen an U-Bahnhöfen, die von vielen Pendlern genutzt werden, damit meist überlastet sind und einen hohen Anteil nicht mehr genutzter Fahrräder aufweisen.
Standorte: Marienplatz, Hauptbahnhof, Karlsplatz, Sendlinger Tor, Isartor und Odeonsplatz, weiter Universität, Giselastraße, Münchner Freiheit, Frankfurter Ring und Goetheplatz.
Turnus: halbjährliche Fahrradaktionen
- Kategorie II – stark frequentierte Anlagen
Dies sind Fahrradabstellanlagen an Standorten mit einem ÖPNV-Bezug außerhalb des Altstadtrings sowie zentrale Standorte mit besonderer Bedeutung.
Standorte: alle anderen B+R Anlagen an ÖPNV-Haltestellen (S-Bahn, U-Bahn, Tram, Bus) sowie Fahrradabstellanlagen z.B. am Viktualienmarkt, Bayerische Staatsbibliothek, Mariahilfplatz, Pasing Zentrum u.v.a.
Turnus: jährliche Fahrradaktionen
- Kategorie III – sonstige Abstellanlagen
Hierunter fallen alle weiteren städtischen Fahrradabstellanlagen ohne ÖPNV-Bezug
Standorte: z.B. Pariser Platz, Baldeplatz, Technische Universität, Gisela Gymnasium, Tierpark Hellabrunn (Haupteingang) u.v.a.
Turnus: jährliche Kontrolle; Entfernung nach Bedarf (Auslastung)
Eine Liste aller von uns betreuten Fahrradabstellanlagen in den einzelnen Kategorien finden Sie hier (Link zu Standortliste). Situationsbedingt kann es bei den Standorten und den Häufigkeiten zu Abweichungen kommen.
„Wie“ wir tätig sind, also der Ablauf der Fahrradentfernung ist ebenfalls detailliert festgelegt:
- Entfernungsaktionen an Fahrradabstellanlagen werden vor Ort angekündigt (Link zu Hinweistafel)
- Schrott-Fahrräder und nicht mehr genutzte Fahrräder werden zunächst mit einer (Link zu Banderole) markiert.
- Ab vier Wochen nach Anbringung der Banderole werden die Fahrräder mit unversehrter Banderole kostenpflichtig entfernt, zwei Monate gelagert und danach verwertet.
- Soweit erforderlich werden Fahrradschlösser bei der Entfernung der Fahrräder gewaltsam geöffnet.
- Fahrradwracks, also nur noch einzelne Restteile von Fahrrädern werden auch ohne Markierung entfernt und entsorgt.
Antworten zu besonders häufig gestellten Fragen finden Sie hier:
- Kann ich Ihnen ein Schrottfahrrad melden, damit Sie es abholen?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht auf einzelne Hinweise reagieren können. Innerhalb eines Jahres bestreifen unsere Teams innerhalb des Mittleren Rings alle Straßen und Gehwege nach einer genau festgelegten Einsatzplanung, die sich an verschiedenen Gesichtspunkten wie z.B. der Zahl der abzuholenden Räder und der optimalen Routenführung orientiert. So wollen wir auch vermeiden, dass wir in dem doch recht großen Gebiet unstrukturiert hin- und herfahren. Das wäre unwirtschaftlich und würde zu deutlich mehr Pkw-Kilometern in dem Gebiet führen.
- Wo finde ich die Stadtratsbeschlüsse über die Beseitigung der Fahrräder?
Der Stadtrat der LHM hat am 04.10.2016 beschlossen, die P+R Park & Ride GmbH mit der Entfernung von Schrotträdern und aufgegebenen Fahrrädern zu beauftragen. Den Beschluss finden Sie hier.
Am 21.05.2019 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossen "Radlramadama" fortzuführen und auf alle Gehwege einschließlich des sog. Straßenbegleitgrüns innerhalb des Mittleren Rings auszuweiten.
Den Stadtratsbeschluss finden Sie hier.
- Wird die Polizei über die entfernten Fahrräder informiert?
Ja, die Polizei wird über jede Entfernungsaktion im Vorfeld und im Nachgang über die entfernten Räder informiert. So kann schnell festgestellt werden, ob bei der Polizei als vermisst gemeldete Räder gestohlen oder von uns entfernt wurden. - Was geschieht mit den Rädern nach Ablauf der Lagerfrist?
In Abstimmung mit der Landeshauptstadt München werden die Fahrräder vorrangig gemeinnützigen Organisationen bzw. für soziale Projekte zur Verfügung gestellt, um die Fahrräder zu ertüchtigen und wieder zu verwenden. Die Abgabe erfolgt kostenfrei. Wenn Sie unter den Adressatenkreis fallen und Fahrräder abnehmen möchten, können Sie sich gerne für weitere Informationen mit uns in Verbindung setzen. - Wie laufen die Fahrradaktionen ab und wo finden sie statt?
vgl. hierzu die Rubrik „Wie und Wo“ - Welche Fahrräder werden entfernt?
vgl. hierzu die Rubrik „Was“
Bitte beachten Sie:
Wir entfernen ausschließlich Fahrräder. Andere (Schrott-)Fahrzeuge und sonstige Gegenstände / Müll werden nicht von uns entfernt. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die hierfür zuständigen Stellen.
- Warum werden Fahrradentfernungen durchgeführt?
vgl. hierzu die Rubrik „Warum“ - Werden die Maßnahmen evaluiert?
Ja, das wurde im Stadtratsbeschluss vom 04.10.2016 festgelegt. Die Ergebnisse der Evaluation finden Sie im Stadtratsbeschluss vom 21.05.2019. - Warum dürfen die Räder entfernt werden?
Ausführliche Informationen hierzu sind in der Broschüre „Mit dem Rad zum Bahnhof“ enthalten, die vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren herausgegeben wird (vgl. Kapitel 4.2 und im Anhang Seiten 32 f.). Die Broschüre zum Download finden Sie hier. (externer Link) - Was passiert bei verkehrsgefährdend abgestellten Fahrrädern und an welche Stelle kann ich mich wenden?
Um alle Fahrräder, egal in welchem Zustand, die verkehrsbehindernd auf öffentlichem Grund und insbesondere in Kreuzungsbereichen abgestellt sind und andere Verkehrsteilnehmer/-innen gefährden, kümmert sich das Baureferat der Landeshauptstadt München im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Diese Räder werden vom Baureferat versetzt und vor Ort belassen. Bei Fragen und Meldungen hierzu wenden Sie sich bitte an das Baureferat. Kontaktdaten und weitere Informationen auf muenchen.de [externer Link].
Die Entfernung der Schrott- und aufgegebenen Fahrrädern erfolgt hiervon unabhängig im Rahmen von Radlramadama nach dem festgelegten Turnus.