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FAQ - Parkdauer
Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Höchstparkdauer, Dauerparken und Sondererlaubnis finden Sie hier.
Die Höchstparkdauer beträgt auf unseren P+R Anlagen grundsätzlich 24 Stunden. Dies gilt auch für die Inhaber*innen von Zehner-, Monats- oder Jahreskarten. Die 24 Stunden beginnen ab der Einfahrt.
Auf die Sonderregelung zum Nachtparken in den P+R Anlagen Fürstenried West, Innsbrucker Ring und Mangfallplatz wird hingewiesen – Parken nur mit Sondererlaubnis zwischen 03:00 und 04:00 Uhr.
Längeres Parken als 24 Stunden ist lediglich in den P+R Anlagen in Fröttmaning, Messestadt Ost, Daglfing, Freiham und Grafing Bahnhof gestattet (siehe nächste Frage).
Bei Überschreitung dieser Höchstparkdauer wird gemäß unserer Einstellbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 40,00 EUR für jeden weiteren begonnen Tag fällig.
Flugreisenden empfehlen wir, sich über die Parkmöglichkeiten am Flughafen oder im Umfeld zu informieren. Auch die P+R Anlagen Hallbergmoos, Neufahrn, Eching und Unterföhring werden von uns regelmäßig überprüft.
In der Regel beträgt die Höchstparkdauer 24 Stunden. Nur in den P+R Anlagen Messestadt Ost, Fröttmaning, Daglfing, Freiham und Grafing Bahnhof können Sie bis zu sechs Wochen parken und zwar zu besonders günstigen Konditionen:
Im Parkhaus Messestadt Ost kostet das Parken im P+R Tarif (ÖPNV Nutzer*innen) am ersten Tag 1,50 EUR, jeder weitere Tag kostet 4,00 EUR. Der Standardtarif (z.B. Besucher*innen Messe) beträgt am ersten Tag 21,00 EUR (Fachmesse) bzw. 16,00 EUR (Besuchermesse) und jeder weitere Tag 16,00 EUR.
Im Parkhaus Fröttmaning kostet das Parken im P+R Tarif (ÖPNV Nutzer*innen) am ersten Tag 1,50 EUR, jeder weitere Tag kostet 4,00 EUR. Der Standardtarif (z.B. Besucher*innen Arena) beträgt am ersten Tag 10,00 EUR und jeder weitere Tag 4,00 EUR.
Auf den Parkplätzen Daglfing und Freiham kostet das Parken am ersten Tag 1,50 EUR, jeder weitere Tag kostet 2,00 EUR.
Auf dem Langzeitparkplatz Grafing Bahnhof kostet das Parken am ersten Tag 1,00 EUR, jeder weitere Tag kostet 2,00 EUR.
Bitte beachten Sie: Die Verwendung einer Zehner-/ Monats oder Jahreskarte ist bei längerem Parken nicht möglich.
Zur Reduzierung der Zweckentfremdung durch Anwohner und Dauerparker ist an den P+R Anlagen Fürstenried West, Mangfallplatz und Innsbrucker Ring das Parken zwischen 03:00 Uhr und 04:00 Uhr nur mit Sondererlaubnis gestattet.
Wenn Sie lediglich kurzzeitig auf der P+R Anlage halten, um einen Fahrgast von der U-Bahn oder S-Bahn abzuholen, und in Sichtweite Ihres Autos verbleiben, müssen Sie kein Parkentgelt bezahlen.