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FAQ - Einstellbedingungen

Fragen und Antworten zu Voraussetzungen zur Nutzung von Park und Ride Anlagen finden Sie hier.

Muss ich auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, wenn ich eine P+R Anlage benutze ?

Ja, in den meisten Fällen. Bau und Unterhalt von P+R Anlagen werden öffentlich gefördert, um die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) angenehmer zu gestalten. Daher stehen sie grundsätzlich nur Fahrgästen des ÖPNV zur Verfügung.

Bitte bewahren Sie Ihre Fahrkarte auf, um bei etwaigen Kontrollen nachweisen zu können, dass Sie auf S- oder U-Bahn, Bus oder Tram umgestiegen sind.

Ausnahmen gibt es für vier unserer P+R Anlagen: In Fröttmaning dürfen auch Nicht-ÖPNV Nutzer*innen, z.B. Besucher*innen der Allianz-Arena sowie Busreisende und Abholende, parken. In der Messestadt Ost können auch Messebesucher*innen parken, in der P+R Anlage Olympiazentrum auch Veranstaltungsbesucher*innen. Dasselbe gilt für die P+R Tiefgarage Heimeranplatz. Allerdings gelten für nicht ÖPNV-Nutzer*innen andere Parkentgelte (Standardtarif).

Außerdem dürfen in den P+R Anlagen Michaelibad, Westfriedhof, Studentenstadt und Lochhausen Nord Autofahrer*innen auch parken, um danach auf ihr Fahrrad umzusteigen.

Ist das Deutschlandticket ein gültiger Nachweis für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel?

Ja, allerdings müssen Sie nach dem Parken auf ein öffentliches Verkehrsmittel umsteigen, sodass das Ticket als Nachweis gilt.

An welchen P+R Anlagen ist Park and Bike erlaubt?

An den P+R Anlagen Michaelibad, Studentenstadt und Lochhausen Nord dürfen Autofahrer*innen parken, um danach auf ihr Fahrrad umzusteigen. Die Park and Bike Nutzung ist über die Einstellbedingungen vor Ort geregelt und an dem Fahrrad-Symbol an der Zufahrt erkennbar.

Hierbei handelt es sich um ein Pilotprojekt. Für Tipps und Anregungen Park and Bike an weiteren Anlagen einzuführen, können Sie uns gerne anrufen oder über das Kontaktformular schreiben.

Auf welchen P+R Anlagen benötige ich für das Parken nachts eine Sondererlaubnis?

Zur Reduzierung der Zweckentfremdung durch Anwohner und Dauerparker ist an den P+R Anlagen Fürstenried West, Mangfallplatz und Innsbrucker Ring das Parken zwischen 03:00 Uhr und 04:00 Uhr nur mit Sondererlaubnis gestattet.

Muss ich für das Parken bezahlen, wenn ich nur jemanden zur U- oder S-Bahn bringen oder von dort abholen möchte?

Wenn Sie lediglich kurzzeitig auf der P+R Anlage halten, um einen Fahrgast von der U-Bahn oder S-Bahn abzuholen, und in Sichtweite Ihres Autos verbleiben, müssen Sie kein Parkentgelt bezahlen.

Dürfen Messebesucher*innen die P+R Anlage Messestadt Ost nutzen?

Ja. Allerdings ist das Parkentgelt für Messebesucher*innen höher als für Umsteiger*innen auf den ÖPNV. Das Tagesticket kostet 16,00 EUR (Publikumsmesse) bzw. 21,00 EUR (Fachmesse). Wir überprüfen regelmäßig, ob Messebesucher auch den korrekten Parktarif gewählt haben.