Parken nur für Fahrgäste öffentlicher Verkehrsmittel
Höchstparkdauer: Parken nur während der Betriebszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel Stellplätze: 177 Sonderstellplätze: 2 barrierefrei Einfahrtshöhe: - ÖPNV-Anbindung: S1 (Fahrplanauskunft MVV)
Besonderheiten
Das Parken ist nur während der Betriebszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel (ca. 04:00 Uhr nachts bis 03:00 Uhr nachts des folgenden Tages) erlaubt. Bei Verstößen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 40,00 EUR pro Tag fällig.
Belegungsprognose
Mo. - Fr.
06:00 bis 06:00 Uhr
geringe Auslastung
Sa. - So.
06:00 bis 06:00 Uhr
geringe Auslastung
Parkpreise
kostenlos
Langzeitparken nicht gestattet
Rechtliches: Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.